Alltag im Weingut

QbA-Prüfung 2005

Die Zeiten ändern sich.

Dieser Beitrag scheint älter als 18 Jahre zu sein – eine lange Zeit im Internet. Der Inhalt ist vielleicht veraltet.

Die kurz vor Weihnachten bei der Qualitätsweinprüfung eingereichten Weine, wurden jeweils mit den Mindestpunktzahlen bedacht und haben somit ab sofort die Erlaubnis die Gaumen unserer Kunden verwöhnen zu dürfen.
Damit sind 2005 alle von uns beantragten Prüfnummern genehmigt worden.
Als Winzer und Kellermeister fügen wir uns dem Gesetz, das von Deutschen Weinerzeugern verlangt, das sie ihre Weine einer sensorischen und analytischen Prüfung unterwerfen. Bedenkt man, das Wein kein Lebensmittel ist, frage ich mich schon was das soll. Geht es um Nahrungsmittel hält man den Bürger für mündig genug zu entscheiden ob sie gut oder schlecht sind. Ein Metzger käme nie auf die Idee seine Wurst bei einem Institut einzureichen um eine Erlaubniss zu bekommen ob er sie verkaufen darf oder nicht. Er produziert die Wurst, ist sie gut wird er sie erfolgreich vermarkten, ist sie schlecht wird er keinen Erfolg haben.
Ist doch eigentlich ganz einfach

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