Weinrallye

Weinrallye #11: Anonymer Rotling

Die Zeiten ändern sich.

Dieser Beitrag scheint älter als 15 Jahre zu sein – eine lange Zeit im Internet. Der Inhalt ist vielleicht veraltet.

weinrallye_140.jpgIch blogge heute über einen einen Wein den es eigentlich noch gar nicht gibt, oder besser gesagt, es gibt ihn, aber keiner weiß was davon. Es ist also so eine Art PrePrePreRelease. Vergleichbar einer Raubkopie eines Filmes die bereits vor dem offiziellen Start durch die Welt geistert. Ja, und so was habe ich nun hier vor mir auf dem Tisch stehen. Um sicher zu gehen und keine Details zu verraten habe ich die Flasche anonymisiert und kann nun bedenkenlos die Bilder hier ins Internet stellen. Nur so kann ich gewährleisten keine Informationen preiszugeben die dieses Geheimprojekt betreffen, Die Veröffentlichung der Details, die Homepage, das Design und die Pressemeldungen werden derzeit ausgearbeitet. Der Wein ist Teil eines Gemeinschaftsprojektes verschiedener Weingüter.

Hier mein Beitrag zur Weinrallye #11, ausgerufen von Nikos Weinwelten.

Ein anonymer Rotling

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Im Internet herrscht ein regelrechtes Wirrwarr vor Begriffsbestimmungen, teilweise werden Definitionen eines Rotling genannt die den Winzer oder Kellermeister schlichtweg und einfach in den Knast bringen würden, würde er sich danach richten. Darum folgen nun zunächst einmal die Gesetzlichen Grundlagen zur Herstellung von Rotling in Deutschland:

Aus Weinrecht zum Anfassen, Begriffsbestimmungen 1.14.5 Rotling

(§ 32 Absatz 2 WeinVO)

Der Begriff „Rotling“ darf nur verwendet werden für einen inländischen Wein von blass- bis hellroter Farbe, der durch das Verschneiden von Weißweintrauben, auch gemaischt, mit Rotweintrauben, auch gemaischt, hergestellt worden ist.

Aus Weinrecht zum Anfassen, Begriffsbestimmungen 1.14.6 Schillerwein

(§ 32 Absatz 7 WeinVO)

Schillerwein ist ein Rotling, für ihn gelten deshalb die gleichen Herstellungsvorschriften wie für Rotling. Der Begriff kann jedoch nur für Qualitätswein b.A. oder Qualitätswein mit Prädikat aus dem b.A. Württemberg verwendet werden.

Aus Weinrecht zum Anfassen, Begriffsbestimmungen 1.14.7 Badisch Rotgold

(§ 32 Absatz 7 WeinVO)

Badisch Rotgold ist, wie der Schillerwein, ein Rotling. Deshalb muss auch er eine blass- bis hellrote Farbe ausweisen.

Er wird hergestellt durch das Verschneiden von Trauben oder Maische der Rebsorten Grauburgunder (Ruländer) und Spätburgunder. Der Anteil des Grauburgunder muss mehr als 50 % ausmachen. Der Begriff ist für Qualitätswein b.A. und Qualitätswein mit Prädikat aus dem b.A. Baden erlaubt.

So steht es im Gesetz!! Alle anderen Wortlaute oder Definitionen sind Falsch!!!!!!

Meine Verkostung:

Sorte: Badisch Rotgold

Herkunft: Trotz aller Anonymität, der Wein kommt aus Baden und zufälligerweise von dem Weingut in dem ich arbeite.

Verschnitt: Auch hier verrate ich trotz Zusicherung der Anonymität, das die Sorten Grauburgunder und Spätburgunder verwendet wurden im Verhältnis 2:1

Farbe: zartes Rosarot

Analyse: Alk 12 % Vol, Restzucker 5 g/ltr, Säure 4,6 g/ltr

Aromatik: Fruchtig, Beerengelee, Birne und Quitte, dazu vegetative Noten die vom Biologischen Säureabbau kommen.

Geschmack: Wunderbar!

Punkte: ganz Viele

Fazit: Es wird viele Wiederholungen dieser Verkostung geben im Verlaufe dieses Sommers!

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