Im Weinkeller

Aktivkohle

Die Zeiten ändern sich.

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Gastbeitrag von Herrn Sebastian Schwarz, Hofa Heidelberg

3.3 Aktivkohle
Most, Jungwein und Wein aus weißen Trauben dürfen mit höchstens 100g trockener Aktivkohle behandelt werden. Die Aktivkohle muss die im Gesetz vorgeschriebene Reinheit haben. Man unterscheidet Aktivkohle F zur Beseitigung von Farbfehlern und Aktivkohle G zur Beseitigung von Geruchs- und Geschmacksfehlern. Die Bindung von fehlerhafter Farbe, Geruchs- und Geschmacksstoffen erfolgt über die Oberfläche der Kohle. Diese ist sehr groß und beträgt je g zwischen 700 und 1600m². Die Kohle wird durch Gasaktivierung oder chemischer Aktivierung hergestellt. Dabei werden die Poren gebildet, die zur großen Oberfläche führen. Porengröße und Porenform sind die Ursache für Farbfindung oder Geruchs- und Geschmacksbindung.
Aktivkohle in Staubform ist beim Gebrauch unangenehm. Die Granulatkohle zerfällt bei der Berührung mit Flüssigkeit sofort in kleinste Partikel. Aktivkohle ist wasserabstoßend. Im Kohlegerüst sind Wasserstoff und Sauerstoff enthalten, die mir der Behandlung in den Most oder Wein übergehen. Es ist ratsam, dass der Wein vor der Behandlung genug freie schweflige Säure enthält.
Die Anwendungsmenge richtet sich nach der Stärke des Fehlers. Sie muss bei einer Weinbehandlung über den Vorversuch (siehe Abschnitt 2.1) ermittelt werden.
Granulat-Kohle kann dem Wein direkt beigemischt werden. Nach Absitzen der Kohle wird der Wein filtriert. Das Absetzen der Kohle kann durch eine Nachbehandlung mit Hausenblase (siehe Abschnitt 3.8) unterstützt werden. Einen Most aus faulem Lesegut behandelt man je nach Fäulnisgrad der Trauben mit 60-90g/hl Aktivkohle. Die Kohle muss im Most gut verteilt werden. Mit der Mostklärung wird sie zum größten Teil wieder aus dem Most entfernt.
Leider werden mit der Aktivkohlebehandlung auch wertvolle Geruchs- und Geschmacksstoffe gebunden. Eine hohe Anwendungsmenge führt oft zu einem neutralen und dünnen Wein, der nur noch zum Verschnitt mit einem kräftigen Wein geeignet ist.

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