Im Weinkeller

Kupfersulfat

Die Zeiten ändern sich.

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Gastbeitrag von Herrn Sebastian Schwarz, Hofa Heidelberg

3.4 Kupfersulfat
Der Wein darf mit maximal 10mg/l Kupfersulfat zur Beseitigung eines geruchlichen und geschmacklichen Fehlers behandelt werden, sofern die Rebstöcke, aus dessen Ertrag der Wein stammt, nicht mit Kupfersulfat gespritzt wurde und der Kupfergehalt des Weines nach der Behandlung unter 1mg/l beträgt. Die Notwendigkeit einer Kupfersulfatbehandlung und die Menge an Kupfersulfat werden über den Vorversuch (siehe Abschnitt 2.1) ermittelt. Die Kupfersulfatmenge löst man in einer kleinen Menge Wein auf. Diese Lösung muss gut im Wein verteilt und nach der Behandlung muss dieser filtriert werden. Anschließend ist eine Behandlung mit Kaliumhexazyanoferrat durchzuführen, sofern der Kupfergehalt über 1mg/l liegt. In einer weiteren Filtration muss der jetzt ausgefallene Trub abgetrennt werden.

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