Wie letzlich beschrieben war ein netter Herr im Weingut und hat im Namen des Landes Baden-Württemberg 13 Flaschen 2004er Riesling Kabinett trocken konfisziert.
Inzwischen haben wir 2 mal Post von dieser Behörde erhalten. Der erste Brief teilte uns mit, das alles in Ordnung ist, alle 13 Flaschen waren ordentlich gefüllt. Gleichzeitig wurden wir aufgefordert den Selbstkostenpreis der zerstören Flaschen in Rechnung zu stellen. Das war vor ca. 2 Wochen.
Nun kommt der zweite Brief vom Eichamt, Inhalt ist eine fette Rechnung über 168 Euro, zu zahlen Sofort und ohne Verzögerung!!!
Ich frage mich nun wirklich was das soll!! Da offensichtlich nicht genügend Delikte zur Verfolgung gemeldet werden, geht man halt selber raus und holt sich Vor Ort die Arbeit. Eine Behörde die Geld verdient, bleibt von Rationalisierungsgelüsten der Politiker weitgehend verschont.
- Das Weingut hat nie einen Auftrag gegeben unsere Füllstände zu kontrollieren.
- Das Weingut ist noch nie beim Eichamt wegen Verstössen oder Unauffäligkeiten aufgefallen. Eine Untersuchung wegen Verdacht oder Anzeige kann es also nicht gewesen sein.
- Ich kenne Weingüter die noch nie solche Kontrollen hatten, die existieren beim Eichamt einfach nicht!! Ich schließe daraus, es werden nur Weingüter kontrolliert die Bekannt sind, weil sie dort, aus welchen Gründen auch immer, eine Kundenummer besitzen.
- Ich persönlich finde es
zumschlimm 45 Euro zahlen zu müssen, für die Analyse der Dichte des Weines, die wir bereits für eine andere Behörde (QbA-Prüfung) Kostenpflichtig durchführen mußten.kotzen - Ebenfalls unverschämt finde ich den Gebührensatz von 120 Euro pauschal für diese Kontrolle. Das ist Abzocke, dabei ist es mir egal was in diversen Gebührensätzen steht. Diese hohe Summe ist mit gesundem Menschenverstand nicht zu erkläreren, in anderem Zusammenhang wäre eine solche Gebühr sicherlich als Sittenwidrig zu bezeichnen. Müssen wir in Zukunft bei einer Polizeikontrolle für die Kontrolle selber bezahlen? Oder dem Zöllner bei der Ausweiskontrolle gleich 100 Euro abdrücken?
- Warum müssen gleich 13 Flaschen geprüft werden? Würde nicht eine genügen, sollte dann etwas nicht stimmen kann man immer noch Flaschen nachholen. Ob die Beamten auch den Schneid hätten 13 Flaschen Chateau Margaux bei einem Weinhändler zu konfiszieren wage ich zu bezweifeln. Aber die 13 Flaschen waren in unserem Fall ja noch das Billigste.
Wir werden bei der nächsten Probeentnahme die Herausgabe der Weine verweigern, soll das Eichamt die Polizei mitbringen zur Beschlagnahme, oder besser den Wein kaufen und damit machen was sie wollen. Dann könnten sie ihn nach erfolgter Prüfung zum Mittagessen trinken oder verschenken. Der Herr vom Eichamt kann so nett sein wie er will, für uns ist diese Art der Geldverschwendung Absurd. An die Zeitverschwendung darf man gar nicht denken.
Sollte es einen Winzer geben, der nun meint er wird seine Flaschen so abfüllen, das immer ein wenig mehr als die Mindestmenge enthalten ist, kann ich nur warnen. Das Eichamt verfolgt auch Weingüter und Kellereien die zuviel in die Flasche füllen, weil man sich ja damit einen Wettbewerbsvorteil verschaffen könnte!! Mit zuviel Wein in der Flasche ist man genau so Krimninell wie mit zu wenig!
Armes Deutschland. Was im deutschen Weinbau im Namen des Verbraucherschutzes seitens der Behörden betrieben wird, ist schon lange nicht mehr im Sinne des Verbraucherschutzes.