Also, das was die Medien teilweise wiedergeben in Sachen Weinmarktreform hat mich doch schon ein wenig irritiert. Vor allem haben irgendwie die Wortmeldungen der sonst üblichen telegenen feinen Winzer gefehlt.
Das Beben hat in der Winzerschaft bei weitem nicht die Stärke wie beim letzten abnicken des Handelsbkommens mit den USA.
Ich sag mal so, viele Ziele dieser Reform erscheinen mir gar nicht so abwegig und zum Teil durchaus Sinnvoll. Die Wege die zum Ziel führen sollen erscheinen verworren und unverständlich. Was tun zur Meinungsfindung? Am besten den Entwurf einmal selber lesen. Beim suchen in den Untiefen der EU wird man schnell fündig, wer sich für den Entwurf der Komissarin interessiert wird HIER bestens bedient.
Aber nicht genug, wer über diese streitbare zuständige Dame Fischer Boel mehr erfahren will, kann ja mal in ihrem Blog vorbeischauen, der findet sich unter der Adresse http://blogs.ec.europa.eu/blog_fischerboel/page/fischerboel
Ich weiß noch immer nicht was ich von der Reform halten soll, um das Ding zu lesen brauche ich einige Tage, aber es ist doch klar das in nicht all zu ferner Zeit die Dänen, Engländer, Polen, Belgier und Hölländer Kontingente wollen um Reben pflanzen zu können. Der Anbaustopp muß daher zwingend fallen, auch wenn ich gut mit dem Anbaustopp leben kann, denn er bietet ja auch einen gewissen Bestandschutz für die Winzer.
Es ist auch logisch das es in der EU immer einen Weinsee geben wird, nur soll in Zukunft eben niemand mehr für dessen Beseitigung bezahlen. Den Weinsee produzieren dann eben andere, ob im Süden oder im Norden spielt dabei keine Rolle. Der Markt, Nachfrage und Angebot sollen das in Zukunft regeln.
Aber ganz ehrlich, für eine entmüllung des deutschen Bezeichnungsrechtes würde ich die generelle Anreicherung gegen eine Anreicherung mit Ausnahmegenehmigung sofort eintauschen. Mir sind die Weinproduzenten die 20 Tonnen/Hektar Dornfelder produzieren und selbst in Jahren wie 2003 anreichern mußten völlig egal, da endet meine Solidarität.
Ach was wäre es schön, Tafelwein mit geografischer Herkunftsangabe. Die Kunden verstehen das Qualitätssystem schon lange nicht mehr und kaufen mehr und mehr nach Namen oder eben beim Winzer ihres Vertrauens. Und beim Winzer des Vertrauens stehen schon Qualitätsbegriffe wie. GRR, HBS, KK, SL, ST, PV, GV, RR, ****,***,**,*,++,+, Premium, Supertoll oder andere Kuriose Innerbetriebliche Qualitätsbezeichnungen auf dem Etikett. In der Regel als QBA, denn ohne gibt es keine Herkunftsbezeichnung. Auch die AP-Nummer hat für den Kunden keinerlei Relevanz und wäre mit Herkunftsangabe bei Tafelwein praktisch abgeschafft denn wer würde dann noch eine QbA-Prüfung machen?
Das Thema Tafelwein ist wirklich interessant, zumindest wenn wir es losgelöst von dem Klischee betrachten das Tafelwein Plörre ist. Derzeit ist es so das der Verbraucherschutz bei Kühen und Schweinen Probleme hat seine Plaketen und Chips an den Tieren unterzubringen um möglichst lückenlos dokumentieren zu können wo das Fleisch herkommt. Bei Tafelwein, ist es verboten dem Verbraucher mitzuteilen wo der Wein gewachsen ist. Das ist meines Erachtens völlig absurd und spiegelt die Welt der Technokraten wieder die der Weinwirtschaft sagen wo sie lang zu gehen hat.
Aber egal, ich muß jetzt erst mal den Vorschlag zur Weinmarktreform durchlesen, dieses spannende Thema ist es Wert weiter verfolgt zu werden, darum habe ich Frau Fischer Boels RSS-Feed abonniert 🙂