Was man letztlich unter dem Begriff bekömmlicher Wein zu verstehen hat, darüber der europäische Gerichtshof entscheiden.
Im Artikel „Bekömmlicher Wein wird Fall für Europa-Richter“ schreibt swr.de u.A. wie folgt:
… Am Flaschenhals prangt zudem das Wörtchen „bekömmlich“. Das Land Rheinland-Pfalz hält das für nicht zulässig und stützt sich dabei auf eine EU-Verordnung. „Bekömmlich“ sei eine gesundheitsbezogene Angabe und damit nach einer EU-Verordnung auf alkoholischen Getränken verboten. Die Winzer argumentieren dagegen, die Bezeichnung „bekömmlich“ beziehe sich eher auf das allgemeine Wohlbefinden. …
Aber, wie nennt man dann einen Wein der bekömmlicher ist als die anderen?
Den Artikel als pdf lesen: bekömmlicher Wein.pdf