Im Weinkeller

Hausenblase

Die Zeiten ändern sich.

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Gastbeitrag von Herrn Sebastian Schwarz, Hofa Heidelberg

3.9 Hausenblase
Die Hausenblase darf zur Klärung von Most und Wein eingesetzt werden. Hausenblase wird aus der Schwimmblase der Fischarten Hausen, Wels und Stör bereitet. Sie kommen als Blätterware, in zerkleinerter Form und als Pulver in den Handel. Die Blätterware ist vorzuziehen, da hier eine Qualitätsbeurteilung am besten möglich ist. Hausenblase ist positiv geladen, eiweißhaltig und löst sich im Wein kolloidal. Hausenblase wirkt klärend und verfeinert die Qualität des Weines. Man braucht zur Behandlung 1-2g/hl Hausenblase.
Die Hausenblaseblätter werden zuerst in Wasser sauber gewaschen und leicht angequollen. Dann legt man sie zur kolloidalen Lösung in einen säurereichen Weiß- oder Rotwein. Das Lösen zieht sich über mehrere Tage hin und muss durch wiederholtes Durchmischen unterstützt werden.
Die Wein- und Hausenblasenmenge ist so abzumessen bzw. abzuwiegen, dass die Lösung 1%ige wird. Die kolloidale Hausenblasenlösung ist gebrauchsfertig. Sie kann aber auch in Flaschen abgefüllt und später verwendet werden. Zur Sicherung der Haltbarkeit ist die Lösung mit 100ml/l SO2 zu schwefeln.
Weiß- und Rotwein können vor dem 2. Abstich mit 1-2g/hl Hausenblase behandelt werden. Da eine 1l-Flasche 10g Hausenblase enthält, kann die Behandlungsmenge leicht abgemessen werden. Die Lösung wird in einer Weinmenge verdünnt und unter Mischen im Wein möglichst gut verteilt. Die Hausenblase wirkt sofort. Innerhalb kurzer Zeit hat sich der Schönungstrub im Wein abgesetzt. Der Wein wird dann vom Schönungstrub getrennt und filtriert. Hausenblase wird auch zum Niederschlagen der Blauschönung mit 1g/hl eingesetzt. Die Jungweinklärung kann durch eine Gelatine-Hausenblaseschönung mit 5-10g/hl Gelatine und 1-2g/hl Hausenblase unterstützt werden.

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