Gut zu wissen

Klage gegen DWI bzw. Deutscher Weinfonds

Die Zeiten ändern sich.

Dieser Beitrag scheint älter als 14 Jahre zu sein – eine lange Zeit im Internet. Der Inhalt ist vielleicht veraltet.

Die Überschrift ist so nicht ganz richtig, es geht in der Hauptsache jedoch darum das ich gerne die Kollegen darauf hinweisen möchte das z.B. in Baden die Frist zur Einreichung gegen die Zwangsabgabe zum Monatsende hin eingereicht sein müssen. Das dürfte einige kleine Weingüter betreffen.

Es gibt viele Betriebe die dies tun!! Entgegen den vereinzelten Meldungen auch von den Instituten die ja selbst telefonisch versuchten die Widersprüche aus der Welt zu schaffen, sind doch viele Winzer Willens und gehen den Weg weiter und werden Klage einreichen. Das wird von den Institutionen jedoch nur Kleinlaut oder eben gar nicht öffentlich zugegeben, Journalisten die „richtig“ nachfragen gibt es ja leider auch nicht mehr.

Ich hoffe in einigen Tagen ein paar Infos darüber geben zu können wohin und an wen man man sich mit seiner Klage richten kann. Sollte jemand einen Musterbriefe haben und diese zur Verfügung stellen wollen biete ich gerne die Plattform dafür. Auch Adressen von Kanzleien die entsprechende Klagen am laufen haben sammle ich gerne und gebe sie auf Anfrage weiter. Bitte einfach per Email melden. Danke!!

Ich finde es übrigens schon eine Unverschämtheit das in unserem freien Land, alleine die Tatsache das man der Zwangsabgabe widerspricht, 50 Euro Gebühren fällig werden!! Das zeigt wie frech der Verwaltungsapparat inzwischen geworden ist, zu widersprechen kostet Geld!

Nachtrag vom 26. August 2009: Sollte jemand Informationen oder Kontakte zu einem Rechtsanwalt wünschen der bereits einige Winzer in dieser Angelegenheit vertritt, einfach melden, Kontaktdaten liegen mir vor.

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