Weingeschichten

Neue Weinbehörde

Die Zeiten ändern sich.

Dieser Beitrag scheint älter als 15 Jahre zu sein – eine lange Zeit im Internet. Der Inhalt ist vielleicht veraltet.

Wie aus einschlägigen Kreisen derzeit zu hören ist,soll in Kürze eine neue Weinbehörde an den Start gehen. Die neue Behörde wird den Namen Bundesgerichtshof für Wein tragen und sich mit kriminellen Machenschaften der Winzerschaft befassen. Besondere Aufmerksamkeit bekommt demnach die Abteilung, Verleumdung, Falschaussage, üble Nachrede, denn laut Gerichtspräsident Weinlaub scheint hier hoher Handlungsbedarf und Druck zu herrschen.

Die neue Behörde denkt offensichtlich auch über neue Strafen für gewisse Delikte nach, so soll für Webseitenbetreiber die Falschaussage von Zugriffszahlen, das beeinflussen von Klickistatistiken, wieder der gute alte Pranger eingeführt werden welcher vor 180 Jahren abgeschafft wurde. Der Beschuldigte, bzw. der Verurteilte soll mit Leine an einem Nasenring zum Pranger geführt werden an welchem er zur Belustigung des allgemeinen Weinvolkes festgebunden wird. Die Strafe wird in Zukunft am sogenannten Prangertag, im Rahmen der Düsseldorfer ProWein vollstreckt.

Die Betreuung und Verköstigung des Publikumes, wowie die Aufstellung des Prangers wird die Vereinigung der Prangerbetreiber (VDPb) übernehmen. Entsprechende Verträge wurden bereits ausgearbeitet und unterschrieben. Der VDPb wird über den Ablauf des Prangertages in Kürze ein eigenes Bulletin veröffentlichen. Wie bisher bekannt wurde soll der Kartenvorverkauf für den Prangertag 2010 bereits im Herbst 2009 beginnen.

Noch völlig unklar scheint derzeit die Besetzung des höchsten Richterpostens zu sein. Die dafür vorgesehene und angefragte Person aus dem Umfeld der Weinblogger, Weinschreiber- und Forumsszene kommt wohl nicht in Frage da seine Forderung nach „Unfehlbarkeit“ und „uenendliche Liebe und geliebt sein von Allen“ nicht erfüllt werden konnten. Nach zähen und langen Verhandlungen wurden diese für gescheitert erklärt und abgebrochen.

Somit darf man gespannt sein, wer und wann dieses hohe Amt der neuen Weinbehörde einnehmen darf, als Bezahlung soll wohl unter Anderem ein Statistikzuschlag von 125897596628552 Page Impressions Je Arbeitstag zugebilligt werden, was diesen Job natürlich insbesondere für Webseitenbetreiber extremst Attraktiv macht.

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